23.11.2023
Tipps und Tricks für einen Start ins selbstständige Leben
Junge Menschen, die in einer Pflegefamilie, einer Erziehungsfamilie, einer betreuten Wohngruppe oder einem betreuten Einzelwohnen aufwachsen, sind zum Ende der Jugendhilfe mit besonderen gesetzlichen, institutionellen, organisatorischen und zwischenmenschlichen Herausforderungen konfrontiert und benötigen eine entsprechende Unterstützung. Die Broschüre „Nach der Jugendhilfe auf eigenen Beinen stehen!“ bietet Careleaver*innen Tipps und Tricks für den Start ins selbstständige Leben.
In der Broschüre finden die Jugendlichen neben den Texten und Bildern von Careleavern und Careleaverinnen auch Texte von erfahrenen pädagogischen Fachkräften, die hilfreich sein könnten. Außerdem finden sie: Webadressen, Rezepte, Interviews und vieles mehr. Die Themen, die hier vorkommen, haben Careleaver*innen ausgewählt, die dabei an ihre Jugendhilfeerfahrungen gedacht haben. Die Autoren und Autorinnen hoffen, dass die Broschüre den Start „ins eigene Leben“ erleichtert.
Die Broschüre ist erstmals 2018 zum Abschluss des Projektes Careleaver Kompetenznetz, erschienen. Da sich über die Jahre einige rechtliche Dinge und Paragrafen geändert haben, wurde die Broschüre im August 2023 aktualisiert.
Die aktualisierte Broschüre ist nur noch digital erhältlich:
› www.pflegekinder-berlin.de/media/careleaver-broschuere_2023.pdf
16.11.2023
Abschlussveranstaltung am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin
Die Kinder- und Jugendhilfe ist gut - wenn sie sich des Erfolges ihrer Angebote vergewissert. Dafür ist der direkte Austausch mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen grundlegend. Im Projekt „Jugendhilfe nachgefragt!“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder e.V. hat eine Gruppe 12-27Jähriger über 1,5 Jahre ihre Fragen an die Jugendhilfe herausgearbeitet.
Nach Interviews und Gesprächen mit Vertreter:innen der Jugendhilfe, mit Pflegeeltern und untereinander laden 25 Pflegekinder und Careleaver:innen abschließend zu einem Begegnungsforum ein, zu einem Schaufenster auf Erlebnisse und Ergebnisse am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin.
Weitere Informationen:
› www.kompetenzzentrum-pflegekinder.de
16.11.2023
Für 36.238 junge Menschen bzw. Familien in Berlin und 17.699 in Brandenburg begann 2022 eine Hilfe zur Erziehung. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, entspricht das gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 8,5 Prozent in Berlin und 1,7 Prozent in Brandenburg.
33.898 Hilfen in Berlin wurden im Laufe des Jahres beendet und 34.179 Hilfen bestanden am Jahresende fort. Unter den beendeten und bestehenden Hilfen bildeten Erziehungsberatungen mit 37 % den Schwerpunkt. Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen standen mit 15 % an zweiter Stelle. Sozialpädagogische Familienhilfe wurde in 13 % der Fälle geleistet.
Weitere Informationen: ›
www.statistik-berlin-brandenburg.de/k-v-2-j#
und › Pressemitteilung vom 13.11.2023
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
02.11.2023
Die Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch hat am Dienstag Elke Baumann mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Als Kurzzeit-Pflegemutter hat sich Frau Baumann in über 30 Jahren um 94 Babies in Not gekümmert.
Über die Auszeichnung berichtete die Berliner Abendschau in der Sendung vom 24.10.2023 und führte ein Interview mit Susanne Nowak vom Pflegekinderservice Marzahn-Hellersdorf.
› Abendschau-Beitrag auf www.rbb24.de
Über das Engagement von Elke Baumann hat der rbb auch die Dokumentation „Eine Mama – 100 Babys“ gedreht. Sie begleitet Elke Baumann über ein Jahr hinweg. Autor Arndt Breitfeld ist dabei, wenn Elke Baumann wieder ein Baby aus einer Kriseneinrichtung abholt, wenn potenzielle Pflegeeltern das Kind kennenlernen und Elke Baumann Abschied nehmen muss. Ein bewegender Film über eine beeindruckende Berlinerin, ihre ganz persönliche Geschichte und die Kurzzeitpflege.
Den Film „Eine Mama – 100 Babys“ (30 Min.) kann man sich in der ARD-Mediathek bis zum 12.07.2025 ansehen:
01.11.2023
Zur Anhörung „Pflegekinder in Berlin: Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens nach Reform des SGB VIII“ im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses am 31. August 2023 wurde jetzt das Wortprotokoll veröffentlicht:
› www.parlament-berlin.de/ados/19/BildJugFam/protokoll/bjf19-024-wp.pdf
Das Inhaltsprotokoll finden Sie hier:
› www.parlament-berlin.de/ados/19/BildJugFam/protokoll/bjf19-024-ip.pdf
04.10.2023
Altersstruktur der Pflegeeltern, Kindergeld und Kostenvergleich Heim und Pflegefamilie – Anfragen im Abgeordnetenhaus
Im Abgeordnetenhaus Berlin hat es vom Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) drei Anfragen zur Pflegekinderhilfe gegeben. Die Beantwortung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde jetzt auf dem Web-Portal des Abgeordnetenhauses veröffentlicht:
Pflegeeltern: Trends und aktuelle Zahlen zur Altersstruktur
›
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16607.pdf
Pflegeeltern: Wer bekommt das Kindergeld?
›
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16608.pdf
Pflegeeltern: Kostenvergleich der stationären Hilfen zur Erziehung zwischen Unterbringung in einer Pflegefamilie und der Unterbringung in Heimen oder sonstigen betreuten
Wohnformen
›
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16609.pdf
Procedere beim Verdacht von Kindeswohlgefährdungen durch Pflegeeltern
› https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16727.pdf
04.10.2023
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt, die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung und für den Sachaufwand für das Jahr 2024 deutlich anzuheben.
Der Deutsche Verein hat seine Berechnungssystematik für die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) überprüft. In seinen aktuellen Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge deutlich anzuheben.
"Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern sehr Wertvolles: für ,ihre‘ Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Für diese wichtige Aufgabe benötigen Pflegefamilien Wertschätzung und Unterstützung der ganzen Gesellschaft. Diese Unterstützung muss auch durch die finanzielle Ausstattung von Pflegefamilien deutlich werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständigen Behörden nahe, auch die nunmehr neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins zu übernehmen.
Bei der Berechnung der Pauschalbeträge für die materiellen Aufwendungen bezieht sich der Deutsche Verein weiterhin auf die jeweils aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Beim Anerkennungsbetrag für Pflege und Erziehung empfiehlt der Deutsche Verein eine deutliche Anhebung von bislang 275 Euro auf 420 Euro.
Erstmalig richten sich die Empfehlungen auch an die Bundesregierung. Sie fordern eindringlich, das Elterngeld für Pflegeeltern wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, auch umzusetzen. Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden in den meisten Bundesländern übernommen.
Die vollständigen Empfehlungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2023/dv-18-23_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf abrufbar.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Pressemitteilung vom 26.09.2023
03.10.2023
Am 19.09.2023 hat das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. die neuen Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeitrage in der Vollzeitpflege für 2024 verabschiedet. Hier finden sie diese Empfehlung/Stellungnahme 2023
03.10.2023
Die Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wurde jetzt auf dem Web-Portal des Abgeordnetenhauses veröffentlicht:
Pflegeeltern: Vergleich Bürgergeldleistungen mit den Pauschalen zum Lebensunterhalt und den Beihilfen für Pflegekinder
› https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-16618.pdf
27.09.2023
Das Bundesforum organisiert derzeit gemeinsam mit Careleaver e. V. und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) ein interaktives Workcamp für Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Vormund haben oder hatten sowie für Fachkräfte, die als Vormund:in arbeiten bzw. mit Vormundschaft beruflich oder als Vollzeitpflegepersonen vertraut sind, sowie auch ehrenamtliche Vormund:innen.
Ziel des Workcamps ist es, gemeinsam mit anderen jungen Menschen, Fachkräften und Pflegeeltern zu überlegen, wie die neuen Rechte der jungen Menschen laut § 1788 BGB im Alltag verwirklicht werden können und wo sowohl junge Menschen als auch Fachkräfte, Pflegeeltern und ehrenamtliche Vormund:innen Unterstützung benötigen.
Die Ergebnisse werden in unterschiedlichen Workshops in Form von schriftlicher Dokumentation, Podcasts und/oder von Video-Clips gesichert, sodass sowohl Kinder und Jugendliche als auch junge Erwachsene und Fachkräfte/Vollzeitpflegepersonen sich mit ihren Interessen und Themen einbringen können und das Erarbeitete anschaulich dargestellt wird.
Das Wichtigste in Kürze: |
Wann: 10. – 12. November 2023 (die Workshops finden am 11./12. November statt) Wo: Berlin |
Kosten: Unterkunft und Verpflegung für „Care Receiver“, Careleaver und Begleitpersonen werden übernommen und auch die Fahrtkosten für diese Zielgruppen können im Nachgang vom Careleaver e. V. erstattet werden (siehe Fahrtkostenrichtlinien). Auch für Vormund:innen, Fachkräfte und Vollzeitpflegepersonen, die als Begleitpersonen gemeinsam mit unter 16-Jährigen jungen Menschen teilnehmen ist eine Kostenübernahme möglich. Für alle anderen fällt eine geringe Teilnahmegebühr an. |
Da uns eine ausgeglichene Teilnahme der unterschiedlichen Interessengruppen wichtig und auch die Teilnehmendenzahl limitiert ist, freuen wir uns, wenn Sie sich bei Fragen und Interesse zunächst per E-Mail bei leon.schlotfeldt@vormundschaft.net melden. |
Anmeldeschluss für das Workcamp ist der 04. Oktober 2023.
26.09.2023
Am 04. Oktober 2023 (18:30 Uhr) lädt die „Allianz für Pflegekinder“ (www.pflegekind.org) zu einem Parlamentarischen Abend mit der Berliner Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch ein. Sie ist selbst Pflegemutter und hat sich dieses familienpolitische Thema zu ihrer besonderen politischen und auch persönlichen Aufgabe gemacht.
VOR-ORT-Teilnahme
Die Veranstaltung findet statt im EmMi LuebesKind-Haus (Littenstraße 87, 10179 Berlin-Mitte, direkt neben der Klosterruine). Zur Vor-Ort-Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung
erforderlich: kontakt@pflegekind.org
Einlass ist ab 17:30 Uhr.
ONLINE-Teilnahme
Die Veranstaltung wird im Internet live übertragen. Interessierte erhalten am 04.10. den Zugangs-Link zum Livestream unter: www.stiftung-emmi-luebeskind.de
08.09.2023
Am 31. August 2023 fand im Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses eine Anhörung zum Thema „Pflegekinder in Berlin: Notwendige Neuaufstellung des Pflegekindschaftswesens nach Reform des SGB VIII“ statt.
Der Tagesspiegel berichtet am 01. September 2023 in dem Artikel: „Mehr Geld für Berliner Pflegefamilien: Jugendverwaltung prüft Erhöhung schon zum 1. Januar. Staatssekretär Falko Liecke schließt eine Anhebung der Unterhaltspauschalen schon zum Jahreswechsel nicht aus. Experten im Bildungsausschuss nennen zahlreiche weitere Probleme aus Sicht von Pflegefamilien.“
Unter anderem heißt es in dem Tagesspiegel-Artikel:
„Die Jugendverwaltung von CDU-Senatorin Katharina Günther-Wünsch will prüfen, ob eine Anhebung der Lebensunterhaltspauschalen für die 2000 Berliner Pflegekinder schon zum 1. Januar 2024 möglich ist. Das versprach Staatssekretär Falko Liecke (CDU) am Donnerstagnachmittag bei einer Anhörung im Bildungsausschuss auf Nachfrage der Grünen-Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz.
Wie berichtet, bekommen Berliner Pflegefamilien derzeit 240 Euro weniger im Monat als jene in den meisten anderen Bundesländern; Bayern und Nordrhein-Westfalen zahlen laut dem Verein AktivVerbund für Pflegeeltern sogar noch mehr als die entsprechende Empfehlung des in der Jugendhilfe maßgeblichen Deutschen Vereins. Seit 2012 gab es nicht einmal Erhöhungen zum Inflationsausgleich. „Ein Unding“ und „unerklärlich“ nannte Liecke diesen Zustand. Um die zahlreichen Probleme im Berliner Pflegekinderwesen in einem Guss anzugehen, setze die Bildungsverwaltung eine gemeinsame Projektgruppe mit der Finanzverwaltung ein, kündigte Liecke an.
Das ganze System soll vereinheitlicht und für Familien vereinfacht werden
Das Ziel ist eine neue Ausführungsvorschrift, welche die bisher gültigen drei zusammenführen und ersetzen soll. Unter anderem sollen darin die sehr unterschiedlichen Versorgungsstrukturen in den Bezirken vereinheitlicht werden, neue Standards für die Supervision eingeführt und auch die stationäre Pflege besser aufgestellt werden. Diese neue Ausführungsvorschrift werde man zwar erst im dritten Quartal des nächsten Jahres vorlegen können, sagte Liecke. Einzelne Vorhaben, wie die Erhöhung der Sätze für Kinder in Pflegefamilien, könnten aber auch vorgezogen werden.“ (Quelle: Tagesspiegel Berlin)
Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen:
› www.tagesspiegel.de
Das Inhaltsprotokoll und das Wortprotokoll der Ausschuss-Sitzung werden in Kürze auf der Seite des Ausschusses veröffentlicht:
›
www.parlament-berlin.de
08.09.2023
Eine Videoaufzeichnung der Ausschusssitzung mit dem Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe und der Anhörung vom 31.8.2023 mit den Expert*innen
wurde jetzt auf YouTube veröffentlicht.
Der Tagesordnungspunkt zur Pflegekinderhilfe beginnt ca. bei 0:49:40 h
08.08.2023
Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62.300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2.300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor.
In weiteren 68.900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %).
Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203.700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen sind zu finden unter:
›
www.destatis.de/pressemitteilungen
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis): Pressemitteilung Nr. 304 vom 2. August 2023
28.07.2023
Im Jahr 2022 wurden in Berlin 4.454 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Im Vergleich zum Vorjahr mit 2.341 Inobhutnahmen hat sich die Gesamtzahl fast verdoppelt.
Die Inobhutnahme 2022 erfolgte für 1.615 Kinder und Jugendliche wegen dringender Kindeswohlgefährdung (2021 waren es 1.264). Aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland wurden 2.253 Kinder und Jugendliche vorläufig in Schutz genommen (2021 waren es 646).
Bei den Inobhutnahmen war die Altersgruppe der 14- bis unter 18-jährigen Jugendlichen mit 78 % am häufigsten vertreten.
Die Schutzmaßnahme für die gefährdeten Kinder und Jugendlichen veranlassten vor allem soziale Dienste und das Jugendamt (37 %). Aber auch das Kind bzw. der Jugendliche selbst regte die Maßnahme an (45 %).
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Weitere Informationen und Download des kompletten Berichts unter:
28.07.2023
Die Jugendämter in Berlin und Brandenburg führten im Jahr 2022 bei 28.056 Kindern und Jugendlichen ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung durch. Davon waren 20.678 Berliner und 7.378 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen, teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Das waren in Berlin 46 Verfahren bzw. 0,2 Prozent mehr und in Brandenburg 105 Verfahren bzw. 1,4 Prozent weniger als 2021.
In Berlin waren 21 Prozent der Betroffenen akut gefährdet. Eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls war bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 24 Prozent der Fälle lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der gegenwärtig tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, aber es bestand weiterhin der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. In 55 Prozent der Fälle wurde keine Gefährdung ermittelt, bei fast der Hälfte dieser Fälle bestand jedoch Unterstützungsbedarf.
Bei 21 Prozent der betroffenen Brandenburger Kinder und Jugendlichen lag eine akute und bei 14 Prozent eine latente Gefährdung vor. In 33 Prozent der Fälle wurde zwar keine Gefährdung ermittelt, aber es bestand Hilfebedarf und in 32 Prozent der Fälle wurden weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf festgestellt.
Vernachlässigung ist häufigste Form der Kindeswohlgefährdung
6.422 Fälle (58 Prozent) der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdungen in Berlin betrafen Vernachlässigung, 2.562 (23 Prozent) psychische und 1.746 (16 Prozent) körperliche Misshandlungen. In 422 Fällen (4 Prozent) wurden Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet. Ein Fall kann mehrere Arten der Gefährdung umfassen.
In über der Hälfte (1.762) der Brandenburger Fälle mit akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung wurden die Betroffenen vernachlässigt. Anzeichen für psychische Misshandlungen gab es in 890 Fällen (27 Prozent) und für körperliche Misshandlungen in 552 Fällen (16 Prozent). Eine Gefährdung aufgrund sexueller Gewalt lag in 142 Fällen (4 Prozent) vor.
Während in Berlin fast jede zweite Einschätzung eine akute oder latente Gefährdung ergab, führte im Land Brandenburg jede dritte Gefährdungseinschätzung zu einem dieser Ergebnisse.
Mehrheit der Betroffenen jünger als 14 Jahre
75 Prozent der betroffenen Kinder in Berlin und 82 Prozent der Kinder in Brandenburg waren jünger als 14 Jahre, rund jedes sechste Kind jünger als 3 Jahre. Jungen waren insgesamt häufiger betroffen (Berlin: 55 Prozent, Brandenburg: 52 Prozent). Lediglich in der Altersgruppe von 14 bis 18 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. Hier lag der Anteil der Mädchen in Berlin bei 50 Prozent und in Brandenburg bei 52 Prozent.
Hinweise von Justiz und Polizei
Häufig informierten Polizei oder Justizbehörden das Jugendamt (Berlin: 33 Prozent, Brandenburg: 19 Prozent). In 21 Prozent der Berliner und in 15 Prozent der Brandenburger Fälle waren die Kita bzw. Tagespflegeperson oder die Schule die Auslöser. Auch anonyme Anzeigen gingen ein (Berlin: 6 Prozent, Brandenburg: 16 Prozent). Durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn wurden in Berlin 6 Prozent und in Brandenburg 10 Prozent der Verfahren initiiert. Rund 11 Prozent der Fälle wurden durch die Minderjährigen bzw. Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst angestoßen.
Weitere Daten zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie unter www.statistik-berlin-brandenburg.de/kinder-und-jugendhilfe, im Detail in den › statistischen Berichten mit der Kennziffer K V 10.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, › Pressemitteilung Nr. 138 vom 20.07.2023
12.07.2023
Die Kinder- und Jugendhilfe ist gut - wenn sie sich des Erfolges ihrer Angebote vergewissert. Dafür ist der direkte Austausch mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen grundlegend. Im Projekt „Jugendhilfe nachgefragt!“ des Kompetenzzentrums Pflegekinder e.V. hat eine Gruppe 12-27 Jähriger über 1,5 Jahre ihre Fragen an die Jugendhilfe herausgearbeitet.
Nach Interviews und Gesprächen mit Vertreter:innen der Jugendhilfe, mit Pflegeeltern und untereinander laden 25 Pflegekinder und Careleaver:innen abschließend zu einem Begegnungsforum ein, zu einem Schaufenster auf Erlebnisse und Ergebnisse am 15. und 16. Januar 2024 in Berlin.
30.06.2023
Unbegleitete Einreisen aus dem Ausland lassen Inobhutnahmen um 17.300 Fälle stark ansteigen
Zur Entwicklung trugen aber auch dringende Kindeswohlgefährdungen und Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen bei (+5 % bzw. +4 %)
Fast jeder zweite Fall konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden
Nachdem die Zahl der Inobhutnahmen bereits im Jahr 2021 leicht gestiegen war, hat sich die Entwicklung 2022 deutlich verstärkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 26. Juni 2023
mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2022 über 66.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren im Vergleich zum Vorjahr rund 18.900 Fälle oder
40 % mehr. Bereits 2021 war die Zahl der Inobhutnahmen um 2.100 Fälle beziehungsweise 5 % gestiegen. Hauptgrund für den Anstieg war in beiden Jahren ein wachsendes Aufkommen an unbegleitet
eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland: Während jedoch die Zahl der Inobhutnahmen aus diesem Grund im Jahr 2021 lediglich um 3.700 Fälle zugenommen hatte (+49 %), stieg sie im Jahr 2022 um
17.300 Fälle (+153 %).
Zum aktuellen Anstieg haben aber noch weitere Entwicklungen beigetragen: Nach einem Rückgang in den Corona-Jahren 2020 und 2021 nahmen 2022 auch erstmals wieder die Inobhutnahmen wegen dringender
Kindeswohlgefährdung zu - und zwar um 1.300 Fälle oder 5 %. Außerdem wandten sich 2022 wieder mehr Kinder und Jugendliche selbst mit der Bitte um eine Inobhutnahme an das Jugendamt (+300 Fälle
bzw. +4 %).
Insgesamt haben die Jugendämter damit 2022 die meisten Inobhutnahmen - nämlich rund 29.800 Fälle - wegen dringender Kindeswohlgefährdungen durchgeführt. In 28.600 Fällen handelte es sich um
Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen und in 8.000 Fällen hatten die betroffenen Minderjährigen selbst um Inobhutnahme gebeten.
Die vollständige Pressmitteilung mit weiteren Informationen finden Sie hier:
› www.destatis.de
19.06.2023
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag in das Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht, um zu erreichen, dass die Pauschalen zum 1. Januar 2024 angehoben werden.
› Antrag „Pflegekinder stärker unterstützen! Pauschalen zum Lebensunterhalt erhöhen“ (PDF)
12.06.2023
Mit rund 140 Teilnehmern aus ganz Deutschland, darunter 53 Kindern, hat der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) über Pfingsten sein 40-jähriges Bestehen gefeiert.
Zur Eröffnung der Jubiläumsfeier mit rund 70 Gästen am Pfingstsonntag betonte die BbP-Vorsitzende Kerstin Held, dass den Pflegeeltern im Moment unwahrscheinlich viel abverlangt wird: „Wir müssen Mangelwirtschaft und Pflegenotstand kompensieren, nicht selten entstehen dabei für die Kinder existenziell bedrohliche Situationen.“
Besonders Pflegeeltern von Kindern mit Behinderung füllten nebenbei zahlreiche weitere Rollen aus, die weit über die eigentliche Versorgung der Kinder hinausgingen. „Dann beanspruche ich für meine Kinder Betreuung, weil ich noch Widersprüche schreiben muss. Dabei sollte es doch eigentlich umgekehrt sein: Die Kinder müssen im Mittelpunkt stehen.“
Zur Gratulation gab es viele Grußworte, die Empathie, Wertschätzung und Wegbegleitung ausdrückten.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesverbandes:
› Pressemitteilung 40 Jahre Bundesverband behinderter Pflegekinder vom 29.05.2023 (PDF)
12.06.2023
In dem Positionspapier „Ein gutes Zuhause für Kinder: Wie können Pflegefamilien in Berlin besser unterstützt werden, die Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen und in Notsituationen einen guten Ort des Aufwachsens bieten?“ vom 05.06.2023 fordert der Paritätische das Land Berlin auf, die Ausstattung der Pflegekinderdienste und die Leistungen für Pflegefamilien und -kinder an die aktuelle Realität und an die notwendige qualitative Intensität der Leistungen anzupassen.
Weitere Informationen und das Positionspapier im PDF-Format finden Sie auf der Homepage des Paritätischen Landesverbandes Berlin